Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht nunmehr ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu Informationen gegenüber der Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH. Die Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH als sog. private Informationspflichtige unterliegt nicht der proaktiven Informationspflicht, sondern stellt Informationen ausschließlich auf Antrag zur Verfügung.
Ein entsprechender Anspruch auf Informationszugang kann sich auch aus anderen Rechtsvorschriften ergeben. So kann etwa bei Umweltinformationen das Umweltinformationsgesetz einschlägig sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zu bestimmten Informationen aus rechtlichen Gründen eingeschränkt oder abgelehnt werden kann. Dies gilt insbesondere bei: dem Schutz personenbezogener Daten, dem Schutz von Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, dem Schutz geistigen Eigentums, sowie zur Vermeidung von Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Personen oder Unternehmen (vgl. §§ 6 und 13 Abs. 2 IFG).
Zudem werden Informationen, die bereits über andere gesetzlich vorgesehene Datenquellen (z. B. das Rechtsinformationssystem des Bundes, die Transparenzdatenbank, vergaberechtliche Veröffentlichungen oder das Firmenbuch) öffentlich zugänglich sind, von uns nicht nochmals bereitgestellt.
Des Weiteren behalten wir uns gemäß § 9 Abs. 3 IFG vor, Anfragen, die offensichtlich mutwillig gestellt werden oder einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen, nicht zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht dazu verpflichtet sind Informationen zu beschaffen, zusammenzustellen, auszuwerten oder aufzubereiten.
Ein Antrag auf Informationszugang kann über das nachstehende Formular oder in schriftlicher Form eingebracht werden. Gemäß § 13 Abs. 4 IFG ist ein Identitätsnachweis (z. B. durch Vorlage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) erforderlich.
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